1. Hilfe Kurse am Kind

Erste Hilfe Kurse am Kind für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

9 Unterrichtseinheiten 

Hinweis: Dieser muss zur Aufrechterhaltung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach §43 SGB VIII alle 2 Jahre aufgefrischt werden. 

 

 

Erste Hilfe am Kind für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (9 UE)

 

Wissen, was im Notfall zu tun ist – Erste-Hilfe-Maßnahmen können Leben retten.

Jede Kindertagespflegeperson ist verpflichtet alle 2 Jahre einen EHK am Kind für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu besuchen. Ab dem Jahr 2022 werden Erste-Hilfe-Kurse nur noch zentral über das DRK Rems-Murr-Kreis angeboten.

 

Liebe Tageseltern,

 

die Regelung bezüglich Beantragung von Gutscheinen, die einige von Ihnen Anfang des Jahres erhalten haben, hat sich verändert.

 

Neue Regelung ab sofort für alle Kindertagespflegepersonen (Stand 1. Februar 2022)

Die Unfallkasse BW hat kurzfristig die Abrechnung der Erste-Hilfe-Kurse umgestellt. Es gibt in Zukunft keine Gutscheine mehr zur Abrechnung, sondern unsere Tagespflegepersonen benötigen lediglich das Abrechnungsformular der UKBW, welches auf der Webseite der UKBW zu finden ist

 

https://www.ukbw.de/informationen-service/service/online-dienste/erste-hilfe/)

 

Über diesen Link erhalten Sie alle notwendigen Informationen.

 

Unsere Fachbereaterin Frau Stefanie Schmidt erreichen Sie unter 07151 98224 8960