Zuschüsse

Zuschüsse durch unsere Kommunen:

 

Bitte wenden Sie sich an die Kommunen Korb und Weinstadt direkt.

Unsere Fachberaterinnen stehe für Auskünfte gerne zur Verfügung. 

 

 

Für Kinder aus Weinstadt

Für Kinder aus Korb

 

Die lfd. Geldleistung des Kreisjugendamtes an die Tagespflegeperson wird für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs und für Kinder von 3 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aufgestockt, sofern das betreute Kind in Korb bzw. Weinstadt wohnt und dadurch eine Betreuung in einer Kindertagesein-richtung (institutionelle Betreuung) nicht notwendig wird.

Die Zuschüsse zur lfd. Geldleistung werden auf Antrag rückwirkend für 3 Monate berechnet.