Zuschüsse

Zuschüsse durch unsere Kommunen:

 

Für Kinder aus Waiblingen

„Die Tagespflegepersonen der Tageselternvereine im Rems-Murr-Kreis erhalten ab 01.09.2018 für die Betreuung eines Waiblinger Kindes einen Zuschuss von 1,50 Euro je Betreuungsstunde für ein Kind unter 3 Jahren und 1 Euro je Betreuungsstunde für ein Kind von 3-14 Jahren. Die bisherige Förderung entfällt. Information bezüglich der Beantragung wurden Ihnen per Rundschrieben mitgeteilt.

 

Für Kinder aus Weinstadt

Die lfd. Geldleistung des Kreisjugendamtes an die Tagespflegeperson wird für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs um 1,50 € pro Betreuungsstunde und für Kinder von 3 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres um 1,00 € aufgestockt, sofern das betreute Kind in Weinstadt wohnt und dadurch eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (institutionelle Betreuung) nicht notwendig wird.

Die lfd. Geldleistungen werden auf Antrag rückwirkend für 3 Monate berechnet.

 

Für Kinder aus Korb

Die lfd. Geldleistung des Kreisjugendamtes an die Tagespflegeperson wird für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs um 1,50 € pro Betreuungsstunde und für Kinder von 3 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres um 1,00 € aufgestockt, sofern das betreute Kind in Korb wohnt und dadurch eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (institutionelle Betreuung) nicht notwendig wird.

Die lfd. Geldleistungen werden auf Antrag rückwirkend für 3 Monate berechnet.