Erlaubnis zur Kindertagespflege § 43 v SGB VIII
Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, die ein Kind und bis zu fünf Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich und mehr als drei Monate entgeltlich betreuen, ist seit dem 01.10.2005 (durch das Tagesbetreuungsgesetz) notwendig.
Die Erlaubnis erteilt das Kreisjugendamt Rems-Murr.