Versicherungen

Informationsblatt zur Haftpflichtversicherung für Betreuer und Betreute in Tageselternvereinen
InfoblattwgvStand26mar15.pdf
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Haftpflichtversicherung:

Bei einer Mitgliedschaft im Verein besteht eine Sammelhaftpflicht der WGV. Darüber hinaus empfiehlt sich die übliche Familienhaftpflichtversicherung. 

 

Die Sammelhaftpflicht greift für unter 7 Jährige Kinder. Kinder unter 7 Jahren sind normalerweise nicht haftbar, in unserer Versicherung aber schon miteingeschlossen. 

 

 


Gesetzlich vorgegebene Unfallversicherung:

Nach Aufnahme des Betreuungsverhälnisses muss von Seiten der Tagespflegeperson innerhalb einer Woche eine Anmeldung bei der BGW in Hamburg erfolgen. Die Erstattung des Jahresbeitrages erfolgt auf Antrag über das Jugendamt. Formulare hierfür sind im Büro des Tageselternvereins erhältlich. 

 

Es gibt auch eine gesetzliche Unfallversicherung bei der Unfallkasse Baden- Württemberg für Tageskinder, die automatisch beginnt, wenn das Tageskind bei uns gemeldet ist und die  Tagessmutter eine Pflegeerlaubnis besitzt.